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Die Kulturstiftung des Bundes investiert in drei große Tanzprojekte
Auf seiner Sitzung am 12. Juli 2010 beschloss der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Staatsminister Bernd Neumann drei Maßnahmen zur Förderung des Tanzes in Deutschland.
Der von der Kulturstiftung des Bundes bereits zweimal ausgerichtete internationale Tanzkongress wird ab 2013 als kultureller Leuchtturm gefördert. Der Tanzkongress soll künftig regelmäßig alle drei Jahre an wechselnden Orten in Deutschland stattfinden und erhält pro Ausgabe bis zu 800.000 Euro. Die Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren als publikumswirksames Festival, internationale Leistungsschau, interdisziplinäre Forschungsstätte, als Ideenwettbewerb und Koproduktionsmarkt bewährt.
Bisher war die Sparte Tanz unter den kulturellen Leuchttürmen, denen eine mehrjährige Planungssicherheit gewährt wird, noch nicht vertreten. Zu ihnen gehören seit 2004 die documenta, das Berliner Theatertreffen, die Berlin Biennale, die Donaueschinger Musiktage, das Ensemble Modern und die Transmediale.
Während mit dem Tanzkongress als kulturellem Leuchtturm die Tanzförderung konsolidiert werden soll, zielen zwei neue Fonds zum einen auf die Vertiefung der kulturellen Bildung im Tanz und zum anderen auf die Erschließung seines kulturellen Erbes:
- Der mit 2,5 Mio. Euro ausgestattete Fonds „Tanzpartner“ will dreijährige Partnerschaften zwischen Schulen und künstlerischen Institutionen (Tanzkompanien, choreografische Zentren, Theater) anbahnen, um das Verständnis für den zeitgenössischen Tanz bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie sollen mit erstklassigen Tänzern und Choreografen arbeiten können, jährlich eine Produktion gemeinsam erarbeiten und zur Aufführung bringen. Gefördert werden bundesweit zwölf bis fünfzehn Tanzpartnerschaften in den Jahren 2011 bis 2014.
- Der Fonds „Tanzerbe“ soll den Akteuren der Tanzszene die Aufarbeitung der Geschichte des modernen Tanzes und eine Repertoirebildung durch Neu-Einstudierungen, Bearbeitungen oder Rekonstruktionen historischer Werke ermöglichen. Er fördert Projekte, in denen Kompanien sowie freischaffende Choreografen und Tänzer sich mit dem kulturellen Erbe des 20. Jahrhunderts auseinandersetzen. Dafür stellt die Kulturstiftung des Bundes bis 2014 insgesamt 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.kulturstiftung-bund.de
Auf seiner Sitzung am 12. Juli 2010 beschloss der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Staatsminister Bernd Neumann drei Maßnahmen zur Förderung des Tanzes in Deutschland.
Der von der Kulturstiftung des Bundes bereits zweimal ausgerichtete internationale Tanzkongress wird ab 2013 als kultureller Leuchtturm gefördert. Der Tanzkongress soll künftig regelmäßig alle drei Jahre an wechselnden Orten in Deutschland stattfinden und erhält pro Ausgabe bis zu 800.000 Euro. Die Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren als publikumswirksames Festival, internationale Leistungsschau, interdisziplinäre Forschungsstätte, als Ideenwettbewerb und Koproduktionsmarkt bewährt.
Bisher war die Sparte Tanz unter den kulturellen Leuchttürmen, denen eine mehrjährige Planungssicherheit gewährt wird, noch nicht vertreten. Zu ihnen gehören seit 2004 die documenta, das Berliner Theatertreffen, die Berlin Biennale, die Donaueschinger Musiktage, das Ensemble Modern und die Transmediale.
Während mit dem Tanzkongress als kulturellem Leuchtturm die Tanzförderung konsolidiert werden soll, zielen zwei neue Fonds zum einen auf die Vertiefung der kulturellen Bildung im Tanz und zum anderen auf die Erschließung seines kulturellen Erbes:
- Der mit 2,5 Mio. Euro ausgestattete Fonds „Tanzpartner“ will dreijährige Partnerschaften zwischen Schulen und künstlerischen Institutionen (Tanzkompanien, choreografische Zentren, Theater) anbahnen, um das Verständnis für den zeitgenössischen Tanz bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie sollen mit erstklassigen Tänzern und Choreografen arbeiten können, jährlich eine Produktion gemeinsam erarbeiten und zur Aufführung bringen. Gefördert werden bundesweit zwölf bis fünfzehn Tanzpartnerschaften in den Jahren 2011 bis 2014.
- Der Fonds „Tanzerbe“ soll den Akteuren der Tanzszene die Aufarbeitung der Geschichte des modernen Tanzes und eine Repertoirebildung durch Neu-Einstudierungen, Bearbeitungen oder Rekonstruktionen historischer Werke ermöglichen. Er fördert Projekte, in denen Kompanien sowie freischaffende Choreografen und Tänzer sich mit dem kulturellen Erbe des 20. Jahrhunderts auseinandersetzen. Dafür stellt die Kulturstiftung des Bundes bis 2014 insgesamt 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.kulturstiftung-bund.de
